AGB

 

 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Badrelislam e.K

Liebe Geschwistern,
Wir sind erfreut euch als geschätzte Kunden bei uns begrüßen zu dürfen, und würden euch die Allgemeinen Reisebedingungen darlegen. Diese AGBs regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

Sie werden von Ihnen durch die Buchung anerkannt und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Abschnitt 3 BGB-Info und füllen diese aus.

  1.    Anmeldung  / Vertragsschluss  / Reiseinformation

A- Mit der Reiseanmeldung ermöglicht uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages, dass unsere Reiseausschreibung und unsere Hinweisen zu der Reise zusteht. Die Anmeldung wird vom Anmelder durchgeführt. Die Anmeldung gilt auch für alle die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, unter der Bedingung dass er eine entsprechende spezielle Verpflichtung durch eine explizite und spezielle Erklärung übernommen hat.

B- Der Vertrag kommt mit dem Zugang unsere Annahmeklärung zustande. Wir werden Ihnen zudem eine schriftliche Reisebestätigung zukommen lassen. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie auch einen Reisepreissicherungsschein, durch den viele Zahlungen an uns abgesichert sind. Durch Erhalt des Sicherungsscheines, wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen unseren Insolvenzversicherer (Anfrage) begründet.

C- Im Falle, dass unsere Reisebestätigung die vom Inhalt Eurer Anmeldung abweicht, so liegt von uns ein neues Offert vor, an das wir uns 10 Tage ab Eintritt der Bestätigung gebunden halten, und das Ihr innerhalb der Frist durch explizite oder entschlossene Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen könnt.

D- Es wird ein Mindestalter von 18 Jahre vorgeschrieben, damit Reisende ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an unseren Reisen teilnehmen können. Bei Minderjährigen, muss die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Wir sind verpflichtet, eine schriftliche Zustimmung vom Erziehungsberechtigten zu fördern, für jeden minderjährigen Teilnehmer, auch wenn dieser über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde:

  1. Zahlungsverkehr

A- Nach Zustandekommen der Reisebestätigung und Erhalt des Sicherungsscheines ist zahlen Sie 20 % des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Es wird gebeten, die Zahlungen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer zu leisten.

B- Die Restsumme ist ca. 28 Tagen vor Reiseantritt zu leisten, wenn festgestellt wird, dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein.

C-Erfüllen Sie nicht die Verpflichtungen den Reisepreis zu zahlen, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten (§323 BGB). Sie sind verpflichtet die Reiserücktrittkosten gemäß diesen AGB zu erstatten.

  1. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Leistungen

A- Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich nur aus dem Inhalt der Reisebestätigung und aus dem für den Zeitpunkt der Reise geltenden Prospekt, sowie den dortigen allgemeinen Hinweisen, und sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Euch vor Buchung selbstverständlich informieren.

B- Leistungsträger wie Hotels, Fluggesellschaften etc.., sowie Reisebüros haben von uns keine Genehmigung , Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen organisieren, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

C-Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal zwei Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden unabhängig vom Reiseveranstalter und der Leistungsträger auch selbst zu beaufsichtigen.

  1. Preisänderungen und Leistungsänderungen

A-  wenn nach Abschluss des Vertrages die notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

B- Preismodifikation sind nach Abschluss des Reisevertrages uneingeschränkt im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder einer Modifikation der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

C-Falls der Preis sich von mehr als 5 % erhöht vom Grundpreis oder im Falle eine großartige Modifikation der Reiseleistung , ist es den Kunden möglich unentgeltlich sich vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer berechtigte Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer anderen, kongeniales Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Preiserhöhung für Euch anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte umgehend nach Erhalt des Modifikationsbescheid uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

  1. Rücktritt  durch uns

A- Im Falle, dass eine Mindestteilnehmerzahl in der Darstellung der Reise explizit angegeben ist, und diese nicht erreicht wird, so haben wir die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. wenn wir diese Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung explizit lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.

B- Wir werden bis Euch bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung durch Zugang der Rücktrittserklärung unterrichten, in jedem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Ihr könnt dafür die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen, von uns angebotenen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Diese Erklärung muss unverzüglich uns gegenüber nach Zugang unserer Rücktrittserklärung abgegeben werden.

  1. Umbuchungen / Rücktritt des Kunden

A-Sie haben die Möglichkeit jederzeit sich vor Reisebeginn de r entsprechende Reise zurückzutreten. Wir legen einen Anspruch darauf dass uns der Rücktritt schriftlich begründet wird. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei uns.

B- Im Falle des Rücktritts können wir gem. § 651 Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschal können wir folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen: - bis 45 Tage vor Reisebeginn 5 % - vom 44. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % - vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 % - vom 13 bis Reisebeginn 90 % (da wir zwei Wochen vor Reiseeintritt, die Hotelreservierungen, Zahlungen, Visum-Beschaffung usw.. erledigen). Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. Es steht dem Kunden stets frei - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung - nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.

C- Sie haben bei uns das Angebot, eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Umweltkatastrophen oder Krankheit.

D- Wird auf Ihren Wunsch nach Zustandekommen des Reisevertrages eine Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseorts, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vereinbart , berechnen wir in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von bis zu € 30 pro Person und pro Reise. Ist eine Umbuchung in Frage, so ist dieser bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn möglich.

E-Im Falle des Rücktritts des Kunden sind ggf. bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten etc. zurückzugeben.

  1. Kündigung durch uns

A- Wenn ein Reisende trotz Abmahnung weiter stört, oder sich Vertragswidrig verhält, so dass es dazu kommt dass eine Fortführung des Vertrauensverhältnisses, bis zur vorgegebenen Ende der Reise, oder zur Fortführung einer Kündigungsfrist mit ihm unangebracht macht, so können wir unaufgefordert den Vertrag mit ihm sofort kündigen.

B-Dabei behalten wir den Anspruch auf den Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Badrelislam erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält.

  1. Höhere Gewalt

A-Beide Seiten des Reisevertrages können von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise wegen bei Zustandekommen des Vertrages nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

B-Im Falle einer Kündigung können wir für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen des Reisevertrages eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, Sie zurückzubefördern, soweit wir dazu gemäß Reisevertrag verpflichtet waren. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im Übrigen tragen Sie die sämtliche Kosten.

  1. Obliegenheiten, Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschlussfrist für Ansprüche, Anzeige Gepäckverlust und –Verspätung

A- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir die die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen.

B-Wird eine Reise infolge eines Mangels gefährdet und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so hat der Kunde die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zu kündigen, dabei wird eine schriftliche Kündigung empfohlen ( aus Beweisgründen).

C-Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

 

              10      Haftung

  1. Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
  2. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  3. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen.
  1.  Für folgende Absicherung / Haftung während der Reise sind alle Reiseteilnehmer selbst verantwortlich:

Für sein Reisegepäck ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Während des Fluges ist die gebuchte Airline für eventuelle Beschädigungen bzw. Verluste zuständig. Während der übrigens Zeit kümmert sich jeder Teilnehmer selbst um sein Gepäck.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, die Schäden bzw. Verlust von Gepäck absichert. Ebenso empfehlen wir den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die  für mögliche notwendige medizinische Versorgung in Notfällen während der Reise eintritt;   ebenso wie eine Reiserücktrittversicherung, für den Fall, dass der Teilnehmer aus Krankheitsgründen die Reise gar nicht erst antreten kann.

in einigen Fällen ist ein Schaden am Reisegepäck auch über eine vorhanden Hausratsversicherung  bereits abgedeckt.

Jeder Reiseteilnehmer ist dafür selbst verantwortlich dieses zu überprüfen und sich seinen Bedürfnissen entsprechend abzusichern.

  1. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

A- Wir möchten Sie gerne informieren, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

B-Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

C- Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

D- Wir haften nicht für Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn wir haben uns schuldhaft rechtswidrig verhalten

 

  1. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

A- Wir sind gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu sowie auf der Internetseite und in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Die Schwarze Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

 

  1.   Mitwirkungspflichten des Reisenden

A- Der Reisende hat alle Rechte uns umgehend zu informieren, im Falle dass er seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn bekommt.

B-Der Reisende ist verpflichtet, bei vorkommende Leistungsstörungen im Rahmen der Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung bei zu heben und die dabei erfolgten Schäden gering zu halten oder zu verhindern. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung uns unverzüglich bekannt zu geben. Wir werden uns unverzüglich darum bemühen, Abhilfe zu schaffen.

  1. Verjährungsfristen

A-Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen Euch und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

  1. Datenschutz

   A-Die von uns erhobenen und von Euch zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung und intern zu Kundenbindungszwecken verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

  1. Sonstige  Regeln

A-Es gilt Deutsches Recht.

B-Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

C-Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

D-Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§651 a ff BGB, sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift.